Montessori-Kinderhäuser müssen sich ebenso wie alle anderen Kinderkrippen und Kinder- gärten in Bayern an das Bayerische Kinderbildungs-und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) und den Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) halten. Sie sind deshalb in ihrer Grundausstattung (Räume, Personal, Erziehungs- und Bildungsauftrag) in großer Übereinstimmung mit anderen Einrichtungen.
Zudem haben die in Montessori Bayern organisierten Einrichtungen ein gemeinsames verbindliches Konzept, das darüber hinaus besondere Qualitätsmerkmale beschreibt. Der Unterschied findet sich in der pädagogischen Konzeption, die nach den Montessori-Prinzipien ausgerichtet ist und vom Kinde aus gedacht und gestaltet ist.
Ein Montessori-Kinderhaus bietet hierzu eine sehr große Palette an Material (Sprache, Sinne, Übungen des täglichen Lebens, Kosmische Erziehung) und Bewegungsmöglichkeiten. Ziel im Montessori-Kinderhaus ist die größtmögliche Selbständigkeit des Kindes in Balance mit einem sicheren Bindungsaufbau und Bildungsauftrag. Die dafür nach Maria Montessori ,,Vorbereitete Umgebung" orientiert sich ganz an den Entwicklungsbedürfnissen des Kindes.